1. Geltungsbereich 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der Manitours OHG, eingetragen im Handelsregister beim Amstgericht Potsdam unter der Nr.: HRA 6749 P (nachfolgend „Agentur“) und dem Kunden, soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

1.2 Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB erkennt die Agentur nicht an, es sei denn, der Geltung dieser AGB wird schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder -annahme des Kunden unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt.

1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die jeweils aktuelle Fassung der Geschäftsbedingungen ist im Internet unter http://www.manitours.de/agb_manitours.pdf jederzeit abrufbar.

2. Angebote, Vertragsschluss und -durchführung, Form 

2.1 Grundlage der jeweils durchzuführenden Veranstaltung ist ein durch den Kunden abgenommenes Konzept, eine mit dem Kunden abgestimmte Leistungsbeschreibung und ein Kostenplan.

2.2 Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Angebotsbestätigung des Kunden oder schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur.

2.3 Angebote der Agentur sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend. An fixe Angebote hält sich die Agentur in Ermangelung anderweitiger Bestimmung zwei Wochen gebunden, maßgeblich ist der Zeitpunkt der Abgabe.

2.4 Die Agentur ist in der Ausgestaltung der Veranstaltung, des Programm etc. nach Maßgabe des vereinbarten Ablaufplans frei und unterliegt dabei keinerlei künstlerischen Weisungen Dritter.

3. Zusammenarbeit 

3.1 Die Vertragsparteien benennen einander Ansprechpartner, die verbindlich sämtliche die Durchführung des Vertrages betreffende Fragen abstimmen. Bei Ausfall durch Urlaub, Krankheit etc. sind Ersatzpersonen zu benennen. Veränderungen in den benannten Personen sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

3.2 Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen und bei konkretem Bedarf über Fortschritte und etwaige Hindernisse bei der Vertragsdurchführung.

3.3 Über den Informationsaustausch und die Absprachen der Ansprechpartner wird die Agentur eine dem Kunden zu übermittelnde Bestätigung erstellen. Die Bestätigung ist für die Absprachen der Parteien verbindlich, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.

4. Leistungen 

4.1 Die Einzelheiten der von der Agentur für den Kunden zu erbringenden Leistung ergeben sich aus dem gesonderten Dokument „Leistungsbeschreibung“.

4.2 Ohne gesonderte Vereinbarung ist die Agentur nicht zur Herausgabe von zur vertraglichen Leistung führenden Zwischenergebnissen, Entwürfen, Layouts, Quelldateien etc. verpflichtet.

4.3 Die Agentur ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.

5. Mitwirkungsleistungen 

5.1 Der Kunde unterstützt die Agentur bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Materialien und Daten („Inhalte“).

5.2 Vom Kunden bereitzustellende Inhalte sind der Agentur in einem gängigen, unmittelbar verwertbarem, digitalem Format zur Verfügung zu stellen. Andernfalls hat der Kunde die erforderliche Soft- und Hardware für die Einbindung seiner Mitwirkungsleistungen zu stellen. Ist eine Konvertierung der vom Kunden überlassenen Inhalte in ein anderes Format erforderlich und möglich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten nach den üblichen Stundensätzen der Agentur.

5.3 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er sie und die ihm erkennbaren Folgen der Agentur unverzüglich mitzuteilen.

5.4 Mitwirkungsleistungen des Kunden, die im Rahmen des Vertrages geschuldet sind, erfolgen ohne besondere Vergütung, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

6. Leistungsänderungen 

6.1 Wünscht der Kunde eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt er dies der Agentur schriftlich mit. Diese wird den Änderungswunsch des Kunden und dessen Auswirkungen auf die bestehende Vereinbarung prüfen. Die Prüfung ist mit dem üblichen Stundensatz der Agentur zu vergüten.

6.2 Die Agentur teilt dem Kunden das Ergebnis der Prüfung mit. Hierbei wird sie entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches unterbreiten oder darlegen, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.

6.3 Ist die Änderung nach dem Ergebnis der Prüfung durchführbar, werden sich die Vertragsparteien bezüglich des Inhalts des Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches abstimmen. Kommt eine Einigung zustande, wird der Vertrag insoweit geändert. Kommt keine Einigung zustande, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.

6.4 Vereinbarte Termine werden, wenn und sowie sie im Änderungsverfahren betroffen sind, unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist verschoben. Die Agentur wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.

6.5 Wünscht die Agentur eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt sie dies dem Kunden schriftlich mit und unterbreitet einen Umsetzungsvorschlag entsprechend Punkt 6.2. Das weitere Vorgehen richtet sich nach den Punkten 6.3 und 6.4 Die mit der Erarbeitung des Änderungsvorschlages verbundenen Aufwendungen trägt die Agentur.

7. Freigabe 

7.1 Nach Aufforderung der Agentur ist der Kunde zur Freigabe auch von Entwürfen und Zwischenergebnissen verpflichtet, sofern diese für sich sinnvoll beurteilt werden können.

7.2 Änderungswünsche nach Freigabe stellen eine Leistungsänderung dar (vgl. Punkt 6).

8. Termine 

8.1 Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) und höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störungen der Telekommunikation) hat die Agentur nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Agentur, das Erbringen der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Agentur wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

8.2 Setzt die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraus, so beträgt diese mindestens zwei Wochen.

9. Nutzungsrechte 

9.1 Die Agentur gewährt dem Kunden aufschiebend bedingt auf die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung an den erbrachten Leistungen das Recht, die Leistungen für die dem Vertrag zugrunde liegenden Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Ohne anderweitige Vereinbarung ist die Verwendung örtlich auf das Gebiet Deutschlands beschränkt.

9.2 Sowohl eine über den ursprünglich vereinbarten Vertragszweck oder -umfang hinausgehende Nutzung als auch die Erteilung von Unterlizenzen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur sowie einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung, in der u.a. das Honorar zu regeln ist.

9.3 Ohne schriftliche Zustimmung der Agentur ist der Kunde zur Veränderung oder Bearbeitung der erbrachten Leistungen nicht berechtigt. Änderungen und Bearbeitungen, die zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig sind, bleiben hiervon ausgenommen.

9.4 Im Fall der Urheberschaft der Agentur an einer erbrachten Leistung ist der Kunde zur Anbringung eines entsprechenden Urhebervermerks auf dem fertig gestellten Werk und ggf. dessen Vervielfältigungsstücken verpflichtet.

10. Lieferung 

10.1 Wenn Versandweg und Transportmittel nicht individuell vereinbart sind, kann die Agentur die jeweils für sie günstigste Variante für den Versandweg und das Transportmittel wählen. Die Agentur wird bei dieser Wahl auf die ohne weiteres erkennbaren Belange des Kunden Rücksicht nehmen.

10.2 Falls der Kunde eine spezielle Verpackung verlangt, so hat er die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.

10.3 Angaben zu Lieferzeiten sind in Ermangelung einer anders lautenden Vereinbarung unverbindlich.

11. Fremdleistungen 

11.1 Die Agentur wird zur Auftragsdurchführung notwendige Fremdleistungen in der Regel im Namen und für Rechnung des Kunden vergeben.

11.2 Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur hierzu erforderliche Vollmachten auf Anforderung zu erteilen und Vollmachtsurkunden zur Verfügung zu stellen.

12. Vergütung 

12.1 Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, so sind mangels anderer Vereinbarung die jeweils gültigen Vergütungssätze der Agentur anwendbar.

12.2 Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich exklusive Verpackung und Versand und zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

12.3 Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, so sind Auslagen, Spesen und Reiseaufwendungen, die der Agentur im Rahmen des Auftrags entstehen, vom Kunden zu tragen und werden gesondert ausgewiesen.

12.4 Kostenvoranschläge der Agentur sind, sofern nicht anderes vereinbart, unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten Kosten um mehr als fünfzehn Prozent übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten unverzüglich hinweisen.

13. Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung 

13.1 Soweit nichts Anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sind sämtliche Forderungen innerhalb von dreißig Tagen nach Datum der Rechnung fällig. Hinsichtlich der Voraussetzungen und der Folgen des Verzugs gelten die gesetzlichen Regelungen.

13.2 Die Agentur ist berechtigt, dem Kunden in angemessenen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.

13.3 Neukunden sind verpflichtet, bei Auftragserteilung 100 % Vorkasse zu entrichten.

13.4 Werden vom Kunden Mehr- oder Mindermengen gegenüber der im ursprünglichen Angebot aufgeführten Menge verlangt, so hat der Kunde die für diese Mengen entstehenden Mehrkosten zu tragen. 5

13.5 Sollten veranstaltungsbedingt Gebühren (z.B. GEMA-Gebühren) oder Kosten für Energie, Wasser, Abfallentsorgung etc. anfallen, so sind diese vom Kunden zu entrichten bzw. zu tragen.

13.6 Auf alle anfallenden Fremdkosten und Leistungen von beauftragten Subunternehmen behält sich die Agentur vor, ein Agenturhonorar in Form einer Handlingspauschale zu berechnen.

13.7 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Zudem kann der Kunde mit einer Gegenforderung aufrechnen, die an die Stelle eines ihm zustehenden Zurückbehaltungsrechts aus diesem Vertragsverhältnis getreten ist.

13.8 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur beschränkt auf dasselbe Vertragsverhältnis und bei Mängeln nur in Höhe des Dreifachen der zur Beseitigung der Mängel erforderlichen Aufwendungen. Der Kunde kann sein Zurückbehaltungsrecht aber wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche ausüben.

14. Mängelansprüche, Rücktritt 

14.1 Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit einer Lieferung einen Anspruch auf Nacherfüllung. Die Agentur ist nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung/Herstellung einer neuen mangelfreien Sache verpflichtet. Im Fall der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache zurück zu gewähren. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung bleibt dem Kunden das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt vorbehalten.

14.2 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr.

14.3 Falls der Kunde vor Beginn des Projektes vom Vertrag zurücktritt, kann die Agentur für getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen Schadensersatz in Höhe folgender Prozentsätze vom Honorar verlangen:

bis 6 Monate vor Beginn des Auftrages bzw. der Veranstaltung 10 %

ab 6 Monate bis 3 Monate vor Beginn des Auftrages bzw. der Veranstaltung 25 %

ab 3 Monate bis 3 Wochen vor Beginn des Auftrages bzw. der Veranstaltung 50 %

ab 3 Wochen bis 1 Woche vor Beginn des Auftrages bzw. der Veranstaltung 80 %

ab 1 Woche vor Beginn des Auftrages bzw. der Veranstaltung 90 %.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein durch den Rücktritt bedingter Schaden überhaupt nicht entstanden ist, oder wesentlich niedriger ist als die gemäß diesen Vertragsbedingungen geltend gemachte Ausfallentschädigung.

15. Haftung 

15.1 Im Fall des Vorsatzes haftet die Agentur unbeschränkt. In Fällen grober Fahrlässigkeit und leichter Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Geltendmachung von Schadenersatz statt der Leistung haftet die Agentur auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 6

15.2 Die Haftung wegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.

15.3 Vorstehende Regelungen gelten auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

16. Fremdinhalte, Domain-Namen 

16.1 Für Materialien und Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist die Agentur im Hinblick auf mögliche Rechte Dritter nicht verantwortlich. Die Agentur ist nicht verpflichtet, die Materialien und Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.

16.2 Im Fall der beauftragten Registrierung von durch den Kunden vorgegebenen Domain-Namen durch die Agentur obliegt die Prüfung auf die Verletzung fremder Kennzeichen- und Namensrechte dem Kunden.

16.3 Für den Fall, dass aufgrund der vom Kunden bereitgestellten Materialien und Inhalte die Agentur selbst in Anspruch genommen wird, stellt der Kunde die Agentur von möglichen Ansprüchen Dritter frei.

17. Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte 

17.1 Alle gelieferten physischen Leistungen bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Geldansprüche der Agentur aus ihrer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, auch wenn Zahlungen für die konkrete Leistung erbracht wurden, Eigentum der Agentur.

17.2 Dem Kunden werden keine Nutzungsrechte an Präsentationen, Zeichnungen, Entwürfen, Layouts, Software und sonstigen Materialien und Unterlagen eingeräumt, die im Rahmen von Angeboten und Vertragsverhandlungen übergeben werden. Die Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Agentur.

17.3 Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Sache hat der Kunde die Agentur unverzüglich zu benachrichtigen.

17.4 Übersteigt der realisierbare Wert der für die Agentur bestehenden Sicherheiten ihre Forderungen nicht nur vorübergehend um insgesamt mehr als 10 Prozent, so gibt die Agentur auf Verlangen des Kunden Sicherheiten in entsprechender Höhe nach ihrer Wahl frei.

18. Geheimhaltung, Referenznennung 

18.1 Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über die Inhalte von Konzepten, Präsentationen und mit der Agentur geschlossene Verträge sowie über das Konditionsgefüge und über die bei der Vertragsabwicklung gewonnenen Erkenntnisse.

18.2 Die Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

18.3 Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit sämtliche Forderungen aus dem Vertragsverhältnis erfüllt sind und die andere Vertragspartei kein anderes berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

18.4 Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung – auch per Email – zulässig. Ungeachtet dessen darf die Agentur den Kunden als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung vervielfältigen und verbreiten sowie zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben und auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

18.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Email ein offenes Medium ist. Die Agentur übernimmt keine Haftung für die Vertraulichkeit von eMails.

19. Datenschutz 

19.1 Die Agentur ist berechtigt, die den konkreten Auftrag betreffenden Daten zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für betriebliche Zwecke zu verarbeiten und einzusetzen.

19.2 Die Weitergabe von Daten an Dritte ist zulässig, wenn und soweit dies – etwa bei der Anmeldung von Domains o.ä. – Gegenstand des Vertrages ist.

20. Verwertungsgesellschaften und Künstlersozialabgabe 

20.1 Der Kunde ist verpflichtet, etwaig bestehende Ansprüche von Verwertungsgesellschaften zu erfüllen. Werden diese Ansprüche von der Agentur erfüllt, hat der Kunde der Agentur die verauslagten Kosten zu ersetzen.

20.2 Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nichtjuristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden.

21. Konkurrenzschutz 

21.1 Das von der Agentur eingesetzte Personal darf für die Dauer von zwölf Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Kunden weder aushilfsweise noch als feste/r oder freie/r Mitarbeiter/in angestellt bzw. als Subunternehmer beauftragt oder an Dritte vermittelt werden.

21.2 Für jeden Fall des Verstoßes nach Absatz 1 ist der Kunde unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 EURO je Person verpflichtet. Die Agentur behält sich ausdrücklich die Geltendmachung darüber hinausgehender Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche vor.

21.3 Die Agentur verpflichtet sich, den Kunden über mögliche Konkurrenzkonflikte mit anderen Kunden zu informieren und gewährt auf Verlangen Konkurrenzausschluss für einzeln festzulegende Produkt- und Dienstleistungsbereiche zugunsten des Kunden. Mit der Einräumung eines Konkurrenzausschlusses durch die Agentur korrespondiert die Verpflichtung des Kunden, während des ungekündigten Vertrages mit der Agentur im Bereich des Vertragsgegenstandes keine weiteren Agenturen mit der Beratung, Planung, Gestaltung, Durchführung und Werbung des vertragsgegenständlichen Projektes zu beauftragen.

22. Schlussbestimmungen 

22.1 Erfüllungsort ist Potsdam.

22.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist Potsdam.

22.3 Für alle sich aus dem Auftrag und seiner Abwicklung ergebenden Rechtsfragen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

22.4 Sollten eine oder mehrere Einzelbestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Soweit diese AGB Regelungslücken aufweisen, sollen diese durch eine Regelung gefüllt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages Rechnung trägt.